Sie überlegen gerade, ob Sie ein eigenes Samurai Schwert kaufen möchten, wissen jedoch nicht recht ob das in der Schweiz überhaupt erlaubt ist?
Dann lesen Sie sich unseren kurzen Artikel zur Legalität von Katana in der Schweiz durch. Hier werden alle wichtigen Fragen bezüglich des Schweizer Waffenrechts im Zusammenhang mit Katana und anderen Schwertern geklärt.
Zusammengefasst
Sind Katana in der Schweiz legal?
- Ja, Katana Schwerter dürfen in der Schweiz legal erworben/bestellt/gekauft werden.
- Katana gelten gemäss Schweizer Waffengesetz nicht als Waffen.
- Tragen Sie das Katana nicht in der Öffentlichkeit.
Waffengesetz der Schweiz bezüglich Schwerter
Schwerter mit mehr als 30 cm Klingen sowie japanische Schwerter wie Katana gelten nicht als Waffen gemäss Art. 4 Abs. 1 des Waffengesetz.
Das heisst Katana dürfen in der Schweiz problemlos im Internet oder im Laden erworben werden. Sollten Sie das Katana jedoch in der Öffentlichkeit tragen, kann das Schwert als gefährlicher Gegenstand eingezogen werden.
Transportieren Sie Ihr Katana am besten in einem verschlossenen Behälter.
Auszug aus dem Schweizer Gesetz
“Schwerter, Degen mit symmetrischen spitzlaufenden mehr als 30 cm langen Klingen und japanische Schwerter (Katana, Wakizashi), gelten nicht als Waffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. c Waffengesetz (WG; SR 514.54). Bei missbräuchlichem Tragen können diese als gefährliche Gegenstände (Art. 4 Abs. 6 WG) beschlagnahmt und eingezogen werden.”
Zitat entnommen aus der Entscheidungshilfe vom Bund für Messer gemäss Schweizer Recht (PDF)
Wenn Sie noch immer ein Katana kaufen möchten, schauen Sie doch in unserem grossen Katana Shop vorbei, dort gibt es viele hochwertige Samurai Schwerter zu entdecken.
Katana aus unserem Shop
Katana “Doragon no Hi”
Katana “Kogane no Doragon”
Katana “Mitsuri”
Katana “Roiyaru Tonbo”