Sie überlegen gerade, ob Sie ein eigenes Samurai Schwert kaufen möchten, wissen jedoch nicht recht ob das in der Schweiz überhaupt erlaubt ist?

Dann lesen Sie sich unseren kurzen Artikel zur Legalität von Katanas in der Schweiz durch. Hier werden alle wichtigen Fragen bezüglich des Schweizer Waffenrechts im Zusammenhang mit Katanas und anderen Schwertern geklärt.

Waffengesetz der Schweiz bezüglich Schwerter

Schwerter mit mehr als 30 cm Klingen sowie japanische Schwerter wie Katanas gelten nicht als Waffen gemäss Art. 4 Abs. 1 des Waffengesetz.

Das heisst Katanas dürfen in der Schweiz problemlos im Internet oder im Laden erworben werden. Sollten Sie das Katana jedoch in der Öffentlichkeit tragen, kann das Schwert als gefährlicher Gegenstand eingezogen werden.

Transportieren Sie Ihr Katana am besten in einem verschlossenen Behälter.

Wenn Sie noch immer ein Katana kaufen möchten, schauen Sie doch in unserem grossen Katana Shop vorbei, dort gibt es viele hochwertige Samurai Schwerter zu entdecken.